Die Supervision ist ein zentrales Element in der psychosozialen Arbeit sowie im klinisch-therapeutischen Bereich. Sie dient der Qualitätssicherung und unterstützt Fachkräfte bei der Reflexion ihrer Arbeit. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Wie ist der richtige Umgang mit vertraulichen Klient*inneninformationen im Rahmen der Supervision, insbesondere in Bezug auf Anonymisierung und Schweigepflicht in Österreich?
Gesetzliche Grundlagen
In Österreich ist die Verschwiegenheitspflicht für Berufsangehörige im Gesundheits- und Sozialbereich gesetzlich verankert. Wichtige Rechtsgrundlagen sind:
Psychologengesetz 2013 (PG 2013):
§ 37 Verschwiegenheitspflicht: Psycholog*innen sind verpflichtet, alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse vertraulich zu behandeln.
Quelle: RIS - Psychologengesetz 2013
Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998):
§ 54 Verschwiegenheitspflicht: Ärzt*innen dürfen Patientengeheimnisse nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen weitergeben.
Quelle: RIS - Ärztegesetz 1998
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG):
§ 14 Verschwiegenheitspflicht: Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Quelle: RIS - GuKG
Anonymisierung und Einwilligung
Die Weitergabe von Informationen über Klient*innen in der Supervision ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
Anonymisierung:
Die Identität der Klient*innen muss vollständig geschützt sein.
Persönliche Daten wie Name, Adresse oder spezifische Lebensumstände dürfen nicht preisgegeben werden.
Ziel ist es, dass Dritte keine Rückschlüsse auf die Person ziehen können.
Einwilligung der Klient*innen:
Eine ausdrückliche und informierte Einwilligung ist erforderlich, wenn Informationen weitergegeben werden, die eine Identifikation ermöglichen könnten.
Diese Einwilligung sollte idealerweise schriftlich erfolgen und klar definieren, welche Informationen weitergegeben werden dürfen.
Ethische Überlegungen
Neben den gesetzlichen Bestimmungen spielen ethische Prinzipien eine entscheidende Rolle:
Respekt vor der Autonomie: Klient*innen haben das Recht, über den Umgang mit ihren Daten informiert zu sein und zu entscheiden.
Transparenz: Offenheit schafft Vertrauen und stärkt die therapeutische Beziehung.
Verantwortung: Fachkräfte tragen die Verantwortung für einen sorgfältigen und respektvollen Umgang mit vertraulichen Informationen.
Die Berufsordnung des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP) betont ebenfalls die Wichtigkeit der Verschwiegenheit und den verantwortungsvollen Umgang mit Klient*inneninformationen.
Quelle: BÖP - Ethische Richtlinien
Praktische Empfehlungen für die Supervision
Information der Klient*innen:
Bereits zu Beginn der Zusammenarbeit sollten Klient*innen darüber informiert werden, dass Supervision Teil des professionellen Arbeitsprozesses ist.
Erläuterung des Nutzens der Supervision für die Qualität der Betreuung.
Einholung der Einwilligung:
Holen Sie eine schriftliche Zustimmung ein, insbesondere wenn identifizierbare Informationen besprochen werden sollen.
Klären Sie, welche Daten in welchem Umfang weitergegeben werden dürfen.
Sorgfältige Anonymisierung:
Verwenden Sie Pseudonyme oder allgemeine Beschreibungen.
Vermeiden Sie spezifische Details, die eine Identifikation ermöglichen könnten.
Vertraulicher Umgang im Supervisonsteam:
Alle Beteiligten in der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.
Sensibilisierung des Teams für die Bedeutung des Datenschutzes.
Fazit
Die Wahrung der Schweigepflicht und die sorgfältige Anonymisierung von Klientinneninformationen sind in Österreich rechtlich und ethisch verpflichtend. Durch transparente Kommunikation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann das Vertrauen der Klientinnen gestärkt und die Qualität der professionellen Arbeit gesichert werden.
Quellenangaben:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):
Psychologengesetz 2013: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008314
Ärztegesetz 1998: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010929
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011031
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP):
Ethische Richtlinien: https://www.boep.or.at/ethikrichtlinien
Österreichische Ärztekammer:
Informationen zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht: https://www.aerztekammer.at/
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zur Rechtslage empfehlen wir, eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.