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🎒 Die Fürsorgepflicht der Schule gegenüber den Kindern in Österreich

Einführung: Mehr als Bildung – echte Verantwortung

Wenn wir an Schule denken, fällt uns oft als erstes Unterricht und Wissensvermittlung ein. Doch die Aufgabe der Schule reicht in Österreich weit darüber hinaus: Sie trägt eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht für das körperliche, seelische und geistige Wohl der Schülerinnen und Schüler.

Diese Verantwortung ist nicht nur moralisch bedeutsam, sondern klar in unseren Gesetzen geregelt – und bildet die stille Grundlage dafür, dass Kinder wachsen, lernen und sich entfalten können.


📜 Rechtliche Grundlagen der Fürsorgepflicht in Österreich

Die Fürsorgepflicht der Schule gegenüber Kindern ergibt sich aus mehreren wichtigen Gesetzen:


Kurz gesagt: Schulen sind verpflichtet, Risiken abzuwenden und das Wohl der Kinder aktiv zu schützen – auf allen Ebenen.


🛡️ Was umfasst die Fürsorgepflicht konkret?

In der Praxis bedeutet die Fürsorgepflicht eine ganze Reihe an Aufgaben:


1. Körperlicher Schutz

  • Gewährleistung sicherer Räumlichkeiten und sicherer Wege (z.B. Brandschutz, Absicherung bei Turnübungen).

  • Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände, bei Schulausflügen und Veranstaltungen.


2. Seelisches Wohlbefinden

  • Prävention und Intervention bei Mobbing, Diskriminierung und psychischer Gewalt.

  • Förderung eines respektvollen, wertschätzenden Schulklimas.


3. Gesundheitliche Vorsorge

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen oder plötzlicher Erkrankung.

  • Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz (z.B. in Pandemien).


4. Erziehungsauftrag

  • Unterstützung der Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

  • Vermittlung von Werten wie Respekt, Toleranz und Verantwortungsbewusstsein.


⚖️ Was passiert bei Pflichtverletzungen?

Kommt es trotz dieser Verpflichtungen zu einem Vorfall, weil eine Pflicht nicht erfüllt wurde, kann eine Amtshaftung des Bundes oder der jeweiligen Gemeinde entstehen. Das bedeutet: Eltern können Schadenersatzforderungen geltend machen, wenn eine Verletzung der Fürsorgepflicht nachweislich vorliegt.


Typische Beispiele aus der Praxis:

  • Unfälle auf ungesicherten Schulwegen ohne angemessene Aufsicht.

  • Untätigkeit der Schule bei systematischem Mobbing.

  • Fahrlässigkeit bei gefährlichen Sportaktivitäten.


Besonders wichtig: Eine Pflichtverletzung setzt immer ein schuldhaftes Verhalten voraus, also Fahrlässigkeit oder bewusstes Ignorieren von Gefahren.


🌱 Warum die Fürsorgepflicht ein Schlüsselthema ist

Gerade aus psychotherapeutischer Perspektive ist klar:Kinder brauchen nicht nur Wissen – sie brauchen Sicherheit, Vertrauen und echte Fürsorge, um ihr Potenzial entfalten zu können.


Eine Schule, die diese Verantwortung ernst nimmt,

  • stärkt die Resilienz ihrer Schüler:innen,

  • fördert psychische Gesundheit,

  • und vermittelt soziale Kompetenzen, die weit über das Klassenzimmer hinauswirken.


In einer Welt voller Unsicherheiten ist die Schule ein sicherer Hafen – oder sollte es zumindest sein.


Fazit: Fürsorge ist kein „Bonus“ – sie ist Pflicht!

Die österreichischen Schulen tragen eine klare gesetzliche und menschliche Verantwortung: Sie sollen nicht nur unterrichten, sondern Lebensräume schaffen, in denen Kinder sicher aufwachsen können.Bildung ohne Fürsorge bleibt oberflächlich – echte Persönlichkeitsentwicklung aber wurzelt in Vertrauen, Schutz und Wertschätzung.

Wer Schulen stärkt, die diese Werte leben, investiert in die gesunde Zukunft unserer Gesellschaft.


Tipp: Wenn Du Eltern bist oder in der Arbeit mit Kindern stehst, darfst Du ruhig aktiv nachfragen:

  • Wie wird bei uns Aufsicht gestaltet?

  • Gibt es klare Pläne für Notfälle?

  • Wie wird mit Mobbing umgegangen?


Engagierte Fragen zeigen Schulen, dass ihre wichtige Rolle gesehen und wertgeschätzt wird!

🛡️ Was können Eltern tun, wenn die Schulleitung nicht eingreift – unter Berufung auf „Mutbeteiligung“ des Opfers?


1. Zuerst: Was bedeutet „Mutbeteiligung“ überhaupt?

In manchen Situationen behaupten Schulen, das betroffene Kind sei „mitbeteiligt“, etwa durch Provokationen, „Zurückschlagen“ oder „unangemessenes Verhalten“.Oft wird damit leider versucht, die Verantwortung zwischen Opfer und Täter aufzuteilen.


Aber: Aus rechtlicher und psychologischer Sicht bleibt die Schule trotzdem verpflichtet, das Kind zu schützen. Selbst wenn es eine "Mutbeteiligung" gäbe, entbindet das die Schule keineswegs von der Pflicht, präventiv einzugreifen, Gewalt zu unterbinden und Schutzräume zu schaffen.


✋ Konkrete Schritte für Eltern:

Schritt 1: Gespräch suchen – aber strukturiert und klar

  • Ruhig, sachlich und bestimmt das Gespräch mit der Direktion suchen.

  • Am besten beide Elternteile gemeinsam auftreten (stärkt die Ernsthaftigkeit).

  • Ziel: Aufzeigen, dass es unabhängig von einer etwaigen Mutbeteiligung eine Schutzpflicht gibt.

  • Auf die gesetzliche Fürsorge- und Aufsichtspflicht nach § 51 SchUG hinweisen.

  • Deutlich machen, dass es hier nicht um Schuldzuweisungen geht, sondern um das Verhindern weiterer Schäden.


Formulierungshilfe:

"Unabhängig von möglichen Wechselwirkungen zwischen den Kindern erwarten wir, dass die Schule alles unternimmt, um das Wohl unseres Kindes zu schützen und weitere Übergriffe zu verhindern."

Schritt 2: Alles schriftlich dokumentieren

  • Nach dem Gespräch eine kurze, höfliche Zusammenfassung per E-Mail an die Schulleitung schicken („wie besprochen“).

  • Wichtig: Sicherstellung, dass das Anliegen dokumentiert ist.(Das wird später wichtig, falls eine Beschwerde notwendig wird.)


Schritt 3: Weitere Instanzen einschalten, falls keine Veränderung erfolgt

Wenn die Direktion nicht handelt oder abwehrend reagiert:

a) Schulaufsicht (Bildungsdirektion) kontaktieren

  • Jedes Bundesland hat eine Bildungsdirektion, zuständig für Aufsicht über Schulen.

  • Formlos eine Beschwerde einreichen: Sachverhalt schildern, bisherige Schritte auflisten, um Unterstützung bitten.

  • Wichtig: Immer freundlich, aber klar und bestimmt auftreten.


b) Schulpsychologische Beratungsstelle einschalten

  • Jede Bildungsregion verfügt über Schulpsycholog:innen, die auch bei Konflikten unterstützen.

  • Diese Stellen sind kostenlos und speziell dafür eingerichtet, Kinderrechte an Schulen zu schützen.


c) Rechtliche Schritte prüfen

  • Sollte auch die Bildungsdirektion nicht ausreichend helfen, kann ein Rechtsbeistand beigezogen werden.

  • Gerade bei schweren Verletzungen (körperlich oder psychisch) sind Amtshaftungsklagen möglich.

  • Hier ist ein spezialisierter Anwalt für Schulrecht oder Schadenersatzrecht hilfreich.


🧠 Psychologisch wichtig: Den Fokus behalten

Eltern sollten sich von Aussagen wie „Das Opfer hat provoziert“ nicht verunsichern lassen. Kinder tragen niemals die Hauptverantwortung für Gewalt oder Mobbingdynamiken –Verantwortlich bleiben immer die Erwachsenen, die für die Rahmenbedingungen sorgen.


Wertvoll ist:

  • Dem Kind vermitteln, dass es gehört und geschützt wird.

  • Selbst ruhig, aber entschlossen auftreten (Kinder spüren die Haltung der Eltern).

  • Nicht emotional eskalieren – das gibt Schulen oft leider Vorwände für „beide Seiten sind schwierig“-Argumentationen.


🔥 Kurze Checkliste für Eltern:

Schritt

Inhalt

Gespräch führen

Ruhig, sachlich, Fürsorgepflicht einfordern

Schriftlich dokumentieren

Gesprächsnotiz per E-Mail an die Schule senden

Höhere Stellen einschalten

Bildungsdirektion, Schulpsychologie ansprechen

Rechtliche Schritte prüfen

Bei schwerem Versagen der Schule Rechtsanwalt einschalten

Kind stärken

Unterstützung, Vertrauen und emotionale Sicherheit vermitteln

💬 Formulierungsvorschläge für Elterngespräche:

„Wir möchten, dass unabhängig von der Situation Maßnahmen zum Schutz unseres Kindes ergriffen werden.“ „Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um die Verantwortung der Schule, Schutz zu gewährleisten.“ „Wir erwarten, dass unser Anliegen ernst genommen und dokumentiert wird.“ „Wir behalten uns vor, die Bildungsdirektion einzubeziehen, sollte keine Lösung gefunden werden.“

🎓 Pflichten einer Schuldirektion bei Mobbing und Gewalt in Österreich

1. 📜 Allgemeine Rechtsgrundlage: Fürsorge- und Schutzpflicht


Die Direktion hat – genauso wie alle Lehrkräfte – eine gesetzlich verankerte Pflicht, das körperliche, seelische und geistige Wohl der Schüler:innen zu schützen.

Gesetzliche Fundamente:

  • § 51 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) → Fürsorgepflicht

  • § 44 SchUG → Verantwortung für Ordnung und Sicherheit im Schulbetrieb

  • § 48 SchUG → Maßnahmen bei Disziplinarproblemen

  • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 1295 ff. → Schadenersatzpflicht bei Pflichtverletzungen

Das bedeutet: Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung, dass innerhalb der Schule ein sicherer, respektvoller und gewaltfreier Rahmen gegeben ist.


2. 🛡️ Konkrete Pflichten der Direktion bei Mobbingfällen

Hier ganz übersichtlich für Dich zusammengefasst:

Pflichtbereich

Konkrete Aufgaben der Direktion

Gefahrenabwehr

Sofortige Schutzmaßnahmen für betroffene Kinder einleiten.

Aufklärung und Intervention

Vorfälle sorgfältig und neutral untersuchen, Gespräche mit allen Beteiligten führen.

Schutzmaßnahmen setzen

Täter:innen trennen, Aufsicht verstärken, klare Regeln und Konsequenzen setzen.

Kommunikation mit Eltern

Die Eltern beider Seiten zeitnah informieren und einbeziehen.

Dokumentation

Alle Vorfälle und gesetzten Maßnahmen schriftlich festhalten.

Pädagogische Maßnahmen

Fördermaßnahmen, klärende Gespräche, Sozialtrainings organisieren.

Disziplinarmaßnahmen

Bei schweren Fällen disziplinäre Schritte setzen (Verweise, Suspendierung etc.).

Externe Unterstützung holen

Schulpsycholog:innen, Beratungsstellen oder externe Mediator:innen einbinden.

3. ⚠️ Was die Direktion nicht darf:

  • Bagatellisieren oder ignorieren: Aussagen wie "Das wird sich schon beruhigen" oder "Da ist Ihr Kind selbst schuld" sind klare Pflichtverletzungen.

  • Schuldzuweisungen ohne Aufklärung: Es darf nicht pauschal dem Opfer eine Mitschuld gegeben werden, ohne den Fall sachlich zu prüfen.

  • Nichtstun: Untätigkeit kann zu Amtshaftung führen, falls dem Kind Schaden entsteht.


4. 🏛️ Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzung?

  • Amtshaftung: Wenn ein Kind durch schulisches Versagen zu Schaden kommt, kann die Bildungsdirektion oder das Land haftbar gemacht werden (§ 2 Amtshaftungsgesetz).

  • Disziplinarverfahren: Gegen Direktor:innen kann ein Verfahren eingeleitet werden, wenn sie grob fahrlässig handeln.

  • Verlust der Vertrauensbasis: Schulen können massiv an Reputation und innerer Stabilität verlieren, wenn Schutzpflichten ignoriert werden.


💡 Psychologisch wichtig:

Aus therapeutischer Sicht ist es zentral:

  • Kinder erleben institutionelles Wegschauen als tiefe sekundäre Traumatisierung.

  • Eine Schule, die Schutz und klare Grenzen setzt, kann auch Heilungsort sein – nicht nur Bildungsort.


Darum ist das Handeln der Direktion nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch von enormer Bedeutung.


✨ Zusammenfassung: Die fünf wichtigsten Pflichten der Direktion auf einen Blick

  1. Schutz des betroffenen Kindes priorisieren.

  2. Sorgfältige und faire Aufklärung des Vorfalls.

  3. Eltern beider Seiten informieren und einbeziehen.

  4. Geeignete Maßnahmen rasch und nachvollziehbar setzen.

  5. Alles sauber dokumentieren und, falls nötig, externe Hilfe einholen.


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